KommAustria bestätigt inhaltliche Ausgewogenheit des ORF-Hörfunk

| 28.06.2016

Neue Methode aber gleiches Ergebnis -  VÖP-Beschwerde abgewiesen.

In einem seit September 2013 andauernden und durch sämtliche Instanzen bis hin zum Verfassungs- und zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH) geführten Rechtsstreit zwischen österreichischen Privatradioveranstaltern und dem ORF, hatte die KommAustria seit Herbst 2015 zum zweiten Mal die Frage zu klären, ob das ORF-Radioprogramm den öffentlich-rechtlichen Kernauftrag erfüllt.  Die jetzt von der Medienbehörde getroffene neuerliche Entscheidung hat jedoch nicht zu einem anderen Ergebnis geführt, als schon ihre erstinstanzliche Entscheidung aus dem Februar 2014. Danach hat der ORF-Hörfunk im Zeitraum vom 1. Jänner 2012 bis 31. August 2013 den Hörern in Summe ein differenziertes und ausgewogenes Gesamtprogramm mit Angeboten aus den Bereichen Information, Kultur, Unterhaltung und Sport geboten. Die vier Programmkategorien standen in einem angemessenen Verhältnis zueinander und der ORF erfüllte insofern seinen im ORF-Gesetz vorgeschriebenen Auftrag. Eine gegenteilig formulierte Beschwerde des bundesweiten Privatradios Kronehit und weiterer zehn, durch den Verband der Österreichischen Privatsender (VÖP) vertretenen Radioveranstalter wird damit von der KommAustria erneut abgewiesen.

Die erste Entscheidung der Medienbehörde hatte nur die Wortanteile der ORF-Radios zugrunde gelegt, nun wurden auch die Musikanteile zugeordnet. (jw)

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