Google ändert Markenrichlinie für AdWords in Europa

In Europa gab es in den letzten Jahren eine Debatte darüber, wer Markennamen als Keywords verwenden darf. Google präsentierte nun die neue Richtlinie.


Während Inserenten in den USA und Kanada bereits seit 2004 fremde Markenbegriffe verwenden durften, war die Sachlage in Europa nicht so klar. Viele verorteten hier eine Markenrechtsverletzung. Stefan Tweraser, Country Director Google Germany, meinte hierzu in einem Blogeintrag: "Wir selbst waren schon immer überzeugt davon, dass den Nutzern am meisten damit gedient ist, wenn ihnen die relevantesten und informativsten Anzeigen angeboten werden und sie von einem Mehr an Informationen während der Suche profitieren."

Diesen Standpunkt verteidigte Google dann auch in einer Reihe von Gerichtsverfahren bis hin zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). Anfang dieses Jahres wurde die Einschätzung dann weitestgehend bestätigt. Laut Urteil des EuGH hat Google keine Markenrechte verletzt. Inserenten dürfen auf Keywords bieten, die den Marken anderer Unternehmen entsprechen. Weiter hat das Gericht entschieden, dass es legitim ist, wenn ein Inserent den Markennamen eines anderen Unternehmens als Keyword verwendet, um auf seine eigenen Anzeigen zu verweisen.

Neue Markenrichtlinie

Ein Unternehmen, das bei Google in Europa Anzeigen schaltet, kann jetzt geschützte Begriffe als Keywords verwenden. Wenn ein Nutzer zum Beispiel den Markennamen eines Herstellers von Fernsehgeräten eingibt, kann er ab sofort relevante und hilfreiche Anzeigen von Wiederverkäufern, Informationswebseiten und Gebrauchtartikelhändlern finden sowie Inserate anderer Produzenten überprüfen. Die neue Google-Markenrichtlinie für AdWords tritt am 14. September in Kraft. (red.)

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