AMA vergibt Milch-Innovationspreise 2010

| 29.06.2010

Im Wiener Kursalon Hübner wurden am Abend des 28.06 zum mittlerweile vierten Mal die in der Molkereibranche hochbegehrten AMA Milch-Innovationspreise vergeben.


"Einfallsreichtum und Facettenvielfalt zeichnen neben hervorragender Qualität die
heimischen Milchprodukte aus. Mit der Verleihung dieser Auszeichnungen würdigen wir einmal mehr die Innovationskraft der heimischen Produzenten", stellte der Geschäftsführer der AMA Marketing GesmbH, Stephan Mikinovic, fest. Im Rahmen der Preisverleihung informierte auch ein Rechtsexperte über den aktuellen Stand bei der Umsetzung der Health-Claims-Verordnung.

39 Einreichungen

Zum AMA Milch-Innovationspreis 2010 wurden 39 Einreichungen verzeichnet. Eine fachkundige Jury ermittelte nach strengen Richtlinien die heurigen Preisträger. Nicht nur der Geschmack lieferte dabei ein wichtiges Kriterium, auch Convenience, Neuheiten im Erscheinungsbild, die Vermarktbarkeit und die Idee, die hinter den neuen Produkten zu erkennen waren, verhalfen den Einreichungen zum Sieg. Die Trophäe in der Kategorie "Weiße Palette" ging an die Berglandmilch für das Produkt "Schärdinger Topfennockerl mit Dessertsauce Erdbeer". Über den Sieg in der "Bunten Palette zum Löffeln" freuten sich ex aequo die NÖM (mit "frufru wie damals Marille") und die Vorarlberg Milch für den "Ländle Pudding Schokolade". Den ersten Platz in der Kategorie "Bunte Palette zum Trinken" holte sich die "Milkfit Probiotische Acidophilusmilch mit Heidelbeeren" der Kärntnermilch. "Die Kreativität unserer Molkereien ist ungebrochen. Wir sind erneut von Idee, Qualität und Facettenvielfalt überzeugt worden", stellte Mikinovic fest.

Health-Claims-Verordnung stellt große Herausforderung für Branche dar

Im Anschluss an die Siegerehrung referierte Florian Meyer - Rechtsanwalt und Spezialist für Lebensmittelrecht aus Deutschland - zum Thema "Die Health-Claims-Verordnung - ist die Werbung für Functional Food am Ende?". Diese EU-Verordnung regelt bekanntlich die
Verwendung von nährwert- sowie gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln ("fettarm", "ohne Zucker", "stärkt die Abwehrkräfte" usw.) und enthält auch ein Totalverbot bestimmter Bezeichnungen. Erlaubte Angaben können entweder über eine Listen- oder eine Einzelzulassung geregelt werden. Die EFSA hat dabei zu bewerten, ob die Anträge wissenschaftlich zuverlässig und begründet sind.

www.ama.at

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