Hochkarätige Vorträge im Fokus
Beim Club Tirol drehte sich alles um KI und Urheberrecht

| Redaktion 
| 13.03.2025

Im Fokus des gemeinsam mit der Wirtschaftskanzlei Binder Grösswang veranstalteten Events standen hochkarätige Vorträge von Ivo Rungg, Michael Horak und Ricarda Wollweber.

In Wien und Umgebung leben rund 40.000 Tiroler:innen. Seit nun mehr als fünfzehn Jahren bietet ihnen der Club Tirol ein Business-Netzwerk. Jährlich veranstaltet der Club Tirol für seine mittlerweile über 650 Mitglieder zahlreiche Veranstaltungen zu Themen aus Wirtschaft, Politik und Kultur. Eine dieser Veranstaltungen war der Neujahrsempfang mit Körpersprachen-Guru (LEADERSNET berichtete).

Nun folgte das nächste Highlight, das gemeinsam mit Binder Grösswang veranstaltet wurde.

Künstliche Intelligenz und Urheberrecht

Im Rahmen einer hochkarätigen Veranstaltung diskutierten Expert:innen bei Binder Grösswang aktuelle Rechtsfragen rund um Künstliche Intelligenz (KI) und Urheberrecht. Zahlreiche Gäste folgten der Einladung in die Kanzleiräumlichkeiten in der Sterngasse. Der Club Tirol war u. a. durch Sigrid Neureiter von Dr. Neureiter-PR und Charlotte Sengthaler, Vorständin bei Club Tirol, vertreten.

Im Fokus der Veranstaltung standen die Vorträge von Ivo Rungg und Michael Horak, beide Partner für Geistiges Eigentum & Informationstechnologie sowie Digital Law bei Binder Grösswang und Ricarda Wollweber, Rechtsreferendarin. Die Expert:innen beleuchteten dabei die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen, die sich durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Bereich des Urheberrechts ergeben.

Urheberrechtsverletzung und Urhebereigenschaft

Im Mittelpunkt standen u. a. Fragen zur Urheberrechtsverletzung durch das Training von KI-Systemen mit geschützten Inhalten sowie die umstrittene Urhebereigenschaft von KI-generierten Werken. Die zahlreichen Besucher:innen bekamen einen umfassenden Überblick über aktuelle nationale und internationale Gerichtsentscheidungen, darunter die Verfahren von Westlaw gegen Ross Intelligence sowie der New York Times gegen OpenAI und Microsoft. Auch das jüngste Urteil des LG Hamburg im Fall Laion wurde diskutiert.

"Generative KI ist ein Modell der künstlichen Intelligenz, das auf Basis riesiger Datenmengen trainiert wird, um neue Inhalte zu generieren - etwa ganze Texte oder Bilder. Sie ist kein Wissensarchiv, sondern ein (teil)autonomes und anpassungsfähiges Tool, das über Wahrscheinlichkeiten, Muster und Korrelationen im Regelfall immer wieder neue Ergebnisse liefert. Ihre Möglichkeiten sollten keinesfalls unterschätzt werden", sagte Ivo Rungg. Er ergänzte, dass die Verwendung von Daten, die urheberrechtlich geschützt sind und mit denen eine KI trainiert wird, rechtlich, etwa durch zulässiges Text- und Data-Mining, gedeckt sein muss. Werden beim Prompten Bilder hochgeladen oder konkrete Textausschnitte verwendet, kann auch das urheberrechtliche Relevanz haben.

"Daher ist beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz größte Sorgfalt geboten – sowohl beim Training der Systeme als auch bei der Nutzung ihrer Ergebnisse. Die Rechte an den Trainingsdaten müssen rechtlich abgesichert sein, idealerweise durch klare vertragliche Regelungen", so Michael Horak. Horak weist darauf hin, dass auch durch eine mittelbare Mitwirkung am KI-Training Haftungsrisiken entstehen können, die oft unterschätzt werden – die rechtlichen Herausforderungen im Bereich KI und Urheberrecht sind hochaktuell und komplex.

Urheber:in kann rechtlich immer nur ein Mensch sein

Laut den Expert:innen steht aber fest, dass Urheber:in rechtlich nur immer ein Mensch sein kann. Das gelte auch bei KI-generierten Inhalten, denn entscheidend sei der menschliche Beitrag. Allein ein einfacher Prompt oder das Hochladen eines Bildes in ein System reichen in der Regel nicht aus, um als Urheber:in anerkannt zu werden.

"Wer Ansprüche geltend machen möchte, sollte seine schöpferische Mitwirkung sorgfältig dokumentieren", so Ricarda Wollweber. Bei der Veranstaltung nutzte sie auch die Chance und erzählte aus der Praxis. Ihrer Meinung nach sei die Frage, ab wann jemand als Urheber:in eines KI-generierten Werkes gilt, juristisch noch nicht abschließend geklärt. Die Gerichte bewerten das aktuell in verschiedenen Ländern unterschiedlich. "Klar ist aber: Ohne eine nachweisbare menschliche Schöpfungsleistung – sei es beispielsweise durch komplexe Prompts oder kreative Steuerung des Prozesses – wird es künftig schwierig sein, Urheberrechte zu begründen", meint Wollweber.

Fragerunde zum Abschluss

Den Abschluss bildete eine Fragerunde, bei der das Publikum die Möglichkeit nutzte, vertiefende Fragen zu stellen und sich mit den Expert:innen über die zukünftige Entwicklung der Rechtslage auszutauschen. Dabei standen praxisnahe Tipps zum Umgang mit KI im kreativen Schaffensprozess sowie zur rechtssicheren Nutzung von KI-gestützten Tools im Fokus.

"Der rege Austausch und das große Interesse an diesem Abend zeigen, wie wichtig eine fundierte Auseinandersetzung mit diesem Thema ist", betonte Ivo Rungg abschließend.

www.clubtirol.net

www.bindergroesswang.at

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