Causa Lebensversicherungen: 35 Milliarden Euro Schadenspotential

Verein zum Schutz von Anlegerinteressen bereitet Sammelklage vor.

Gerade einmal eine Hand voll Privatpersonen könnten diesen "Strafzettel" aus der eigenen Tasche bezahlen: Aufgrund eines im Jahr 2018 verabschiedeten Gesetz, wurden rund sieben Millionen Bürger:innen bei ihren bestehenden Lebensversicherungen – schätzungsweise handelt es sich um rund 18 Millionen Polizzen –  durch die Republik zum Teil enteignet, kritisiert der Verein zum Schutz von Anlegerinteressen (VSA) in einer Aussendung: "Das Gesetz verstößt gegen EU-Recht, womit die Republik Österreich für die geschätzte Gesamtschadensumme von 35 Milliarden Euro haftet!"

Verstoß gegen EU-Recht

Das Gesetz hat zur Folge, dass Bürger:innen, die ihren Vertrag zwischen 1994 bis 2014 geschlossen haben, nach einem Rücktritt von der Lebensversicherung überhaupt nichts mehr bekommen. Wer seinen Vertrag zwischen 2014 bis 2020 geschlossen hat, bekommt nach einem Rücktritt nur den Rückkaufswert ohne Abzüge. Kund:innen, die eine fondsgebundene Versicherung zwischen 2014 bis 2021 geschlossen haben, müssen nach einem Rücktritt jetzt alle bis zum Rücktritt eingetretenen Veranlagungsverluste tragen.

2017 wandte sich der VSA per offenen Brief an den Justizausschuss, im März 2018 direkt an den Nationalrat. Beide Male warnte der Verein vor diesem Gesetz und seinen Auswirkungen. "Das Gesetz verstößt gegen EU-Recht, wodurch die Republik Österreich für den Schaden haftet", teilt VSA mit. Die Konsument:innenschutzorganisation bereitet aktuell eine Sammelklage gegen die Republik Österreich vor.

Entschädigung berechnen

Auf der VSA-Website kann mittels eines Rechners eine unverbindliche Schätzung über die Höhe des Anspruchs gegen die Republik eingeholt werden. Um sich an der Sammelklage zu beteiligen, reicht die Beantwortung einiger Fragen über ein Eingabeformular.

In der Folge wird geprüft ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ausfällt. Die Beteiligung an der Sammelklage ist kostenlos, der VSA trägt das Risiko zu 100 Prozent. Im Erfolgsfall werden 65 Prozent des Streitwerts an die/den Geschädigten ausgezahlt. Die Zeit drängt allerdings, da die Ansprüche bis Ende diesen Jahres geltend gemacht werden müssen. (red)

www.vsa.co.at

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