UBIT-Anliegen im Regierungsprogramm verankert

Die Fachgruppe Unternehmensberatung und Informationstechnologie Wien hat gewichtige Sachargumente.

Mit mehr als 22.000 Mitgliedern ist die Fachgruppe UBIT (Unternehmensberatung und Informationstechnologie Wien) nicht nur die größte Fachgruppe Österreichs, sondern hat auch gewichtige Sachargumente. Rund 80 Prozent der Mitglieder arbeiten als Ein-Personen Unternehmen. Umso wichtiger ist es, mit einer Stimme zu sprechen, damit die Anliegen gehört werden.

Der beste Beweis dafür ist das aktuelle Regierungsprogramm, in das gleich mehrere der Anliegen Eingang gefunden haben. "Als Obmann versichere ich Ihnen auch im Namen aller Mandatarinnen und Mandatare der Fachgruppe, dass wir uns für Ihre Anliegen auch in Zukunft einsetzen", so Martin Puaschitz, Fachgruppe UBIT Wirtschaftskammer Wien.

ubit.at/wien


Advertorial

Die Anliegen

1. Klare und praktikable Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen.
2. Flächendeckende Versorgung mit festen und mobilen Gigabit-Anschlüssen bis 2030, Neustrukturierung der Breitbandmilliarde.
3. 5G wird ausgebaut, Anwendungen für neue Technologien (autonomes Fahren, Internet of Things etc.) werden forciert.
4. Ö-Cloud: Schaffung eines österreichischen Netzwerks an Servern, auf dem die User ihre Daten benutzerfreundlich in der Cloud speichern können.
5. Klares Bekenntnis zur Netzneutralität.
6. Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern.
7. Erhöhung der Freigrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1000 Euro.

Die Anliegen

1. Klare und praktikable Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen.
2. Flächendeckende Versorgung mit festen und mobilen Gigabit-Anschlüssen bis 2030, Neustrukturierung der Breitbandmilliarde.
3. 5G wird ausgebaut, Anwendungen für neue Technologien (autonomes Fahren, Internet of Things etc.) werden forciert.
4. Ö-Cloud: Schaffung eines österreichischen Netzwerks an Servern, auf dem die User ihre Daten benutzerfreundlich in der Cloud speichern können.
5. Klares Bekenntnis zur Netzneutralität.
6. Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern.
7. Erhöhung der Freigrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1000 Euro.

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