ORF muss 660.000 Euro Strafe zahlen

| 30.10.2014

Stein des Anstoßes: Schleichwerbung und unerlaubte Platzierung von Werbesujets. 

Mehrere Verstöße des ORF gegen das ORF-Gesetz könnten finanzielle Folgen für den Öffentlich-Rechtlichen nach sich ziehen: Als Konsequenz aus drei höchstgerichtlich bestätigten und damit rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren gegen den Österreichischen Rundfunk wegen Verletzungen des ORF-Gesetzes, hat die Medienbehörde KommAustria dem ORF drei so genannte Abschöpfungs-Bescheide zugestellt.

Zwei dieser Bescheide verpflichten den ORF dazu, 518.151,71 Euro, die aus Verstößen gegen werberechtliche Bestimmungen erlangt wurden, gemäß Gesetz an den Bund abzuführen. Laut drittem Bescheid hat der ORF weitere 140.930,84 Euro auf ein Sperrkonto einzuzahlen, weil er mit einem eigens für mobile Endgeräte gestalteten Online-Angebot seinen gesetzlichen Auftrag überschritt und so Einnahmen aus dem Programmentgelt in entsprechender Höhe zweckwidrig verwendete.

Die Vergehen im Detail

Die KommAustria entschied, dass der ORF zum einen mit einem Gewinnspiel, das in Kooperation mit der Österreichische Lotterien GmbH im Jahr 2011 im Hörfunkprogramm "Ö3" durchgeführt wurde, den Tatbestand der Schleichwerbung erfüllte. Daraus resultiere ein wirtschaftlicher Vorteil von 506.550 Euro. Zum anderen hatte der ORF im Mai 2013 gesetzeswidrig in der laufenden Sendung "Fußball-Arena" im TV-Programm "ORF eins" Sponsorenhinweise einer Tageszeitung sowie zweier Wettanbieter ausgestrahlt. Die daraus erlangte, ungerechtfertigte Bereicherung beziffert die Behörde mit 11.601,71 Euro. Bei dem rechtswidrig eigens für mobile Endgeräte entwickelten Online-Angebot handelt es sich laut Aussendung der Kommaustria um eine App, die im Februar 2013 im Zusammenhang mit der Ski-Weltmeisterschaft in Schladming bereitgestellt wurde.

Absenkung des zukünftigen Programmentgelts

Erst wenn spätestens im Jahr 2017 das ORF-Programmentgelt neu berechnet wird, fließt der Betrag wieder in das Budget des Senders zurück und mindert damit dessen Finanzierungsbedarf. Dieses Verfahren führt zu einer entsprechenden Absenkung des zukünftigen Programmentgelts und kommt so den Gebührenzahlern mittelbar zugute.

ORF will Rechtsmittel ergreifen

Der ORF kann gegen die Bescheide der KommAustria Einspruch beim Bundesverwaltungsgericht erheben. Die "hämische Presse-Aussendung" der Medienbehörde sei etwas voreilig und könne nicht darüber hinwegtäuschen, dass keiner der drei Abschöpfungsbescheide rechtskräftig sei und der ORF selbstverständlich in allen Fällen Rechtsmittel ergreifen werde, kommentiert ORF-Kommunikationschef Martin Biedermann.

"Medienpolitik: Menschen verpflichten, Gebühren zu zahlen & dem ORF verbieten, ihnen dafür Mobilangebote zu liefern. Das ist natürlich bes. intelligent, wenn immer mehr Menschen übers Handy online gehen. So kann man öffentl. Rundfunk auch sehend ruinieren. Die KommAustria kann nur wenig dafür. Sie legt das - in diesem Aspekt echt bescheuerte - ORF-Gesetz aber besonders streng aus. Aber die gesetzliche Einschränkung - keine eigenen Mobilangebote - ist im Zeitalter von mobile, mobile, mobile einfach absurd", twittert Moderator Armin Wolf als Kritik zum ORF-Gesetz. (jw)

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